Allgemeine Geschäftsbedingungen
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I Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhaus / Finca´s zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses / Finca´s sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher in Textform vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
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II Beherbergungsvertrag
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(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
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III Haftung; Verjährung
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(1)Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Anbieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Anbieter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich gesetzlichen Entgelts nicht ein.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienhaus / Finca verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus/ Finca und/oder am Inventar des Ferienhauses /Finca schuldhaft verursacht hat/haben.
(4) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
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IV Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
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(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienhaus /Finca bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses /Finca und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Steuer ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus / Finca belegen. Das Ferienhaus / Finca steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung des Ferienhauses / Finca erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Der Anbieter kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Personenanzahl oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für das Ferienhaus /Finca erhöht.
(6) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben ( zum Beispiel bei Erhöhung der lokalen Steuern oder Abgaben).
(7) Rechnungen des Anbieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
(9) Kann der Anbieter nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen fristgerechten Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 6 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 10. Tag oder dem vereinbarten Fälligkeitsdatum nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(10) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
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V An- und Abreise, Hausordnung
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(1) Der Gast hat die ihm überlassenen Ferienhaus / Finca und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 9.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus / Finca nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(3) In dem Ferienhaus / Finca gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur in den Außenbereichen gestattet.
(4) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus / Finca nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(5) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus / Finca, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(6) Das gebuchte Ferienhaus / Finca steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(7) Das gebuchte Ferienhaus / Finca ist vom Gast bis spätestens 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, eine andere Zeit ist mit dem Anbieter vor Anreise telefonisch oder schriftlich abzuklären.
(8) Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus / Finca spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, eine andere Zeit ist mit dem Anbieter vor Anreise telefonisch oder schriftlich abzuklären.
(9) In Länder wie in Spanien kommt es häufiger zu Wasser – und Stromausfällen als es in vielen anderen Ländern. Die Stromversorgung findet über eine Photovoltaikanlagen statt und ist abhängig von der Anzahl der tatsächlichen Sonnenstunden. In der Regel steht ausreichend Strom zur Verfügung, bei schlechter Witterung oder erhöhtem Stromverbrauch kann es jedoch Ausfällen kommen, für die der Anbieter nicht haftet.
(10) Die Unterkunft muss immer in einem ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen werden (sauberes Geschirr im Schrank, kein Hausmüll im Haus und / oder sauberen Backofen & Grill zurücklassen usw.) Falls die Unterkunft nicht in einem sauberen und unbeschädigten Zustand hinterlassen wird oder zum Beispiel das Inventar Lücken aufweist oder die Unterkunft beschädigt wurde, wird der Schaden anteilig von der Kaution einbehalten. Sofern die Behebung des Schadens die Kaution übersteigt, hat der Anbieter das Recht die Differenz vom Gast zu verlangen.
(11) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
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VI Rücktritt des Gastes, Stornierung
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(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Sofern zwischen dem Anbieter und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen. Das Rücktritts-recht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Anbieter in Textform ausübt.
(3) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienhauses /Finca hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieses Ferienhauses / Finca sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Wird das Ferienhaus / Finca nicht anderweitig vermietet, so kann der Anbieter die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Anbieters pauschalieren. Der ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 50% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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VII Rücktritt des Anbieters
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(1) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) das Ferienhaus / Finca unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) das Ferienhaus / Finca zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(2) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 (1) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
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VIII Schlussbestimmung
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(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen spanischem Recht. Beide Parteien unterliegen zur Schlichtung von Streitigkeiten den zuständigen Behörden.
